Corporate Governance
Seit der Neuausrichtung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. durch das Bundesimmobiliengesetz im Jahr 2001 verfolgt die Geschäftsführung insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung auf dem Kapitalmarkt sowie das damit im Zusammenhang stehende laufende Rating in enger Zusammenarbeit mit Aufsichtsrat und Abschlussprüfer das Prinzip höchster Transparenz im Unternehmen. Dazu zählen die Einrichtung und Befolgung klarer Strukturen, Regelungen und Abläufe im Bereich der Organe der Gesellschaft einerseits, sowie in den operativen Einheiten des Unternehmens wie insbesondere im Finanz- und Rechnungswesen, im Controlling und im Berichtswesen, andererseits.
Im Lichte der immer stärkeren Bedeutung der Bestimmungen des erstmals im Jahr 2002 veröffentlichten Österreichischen Corporate Governance Kodex erfolgte auch eine laufende Anpassung bzw. Angleichung der Strukturen des sowie der Abläufe im Unternehmen an die Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex, sofern diese für die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. anwendbar sind oder waren.
Um auch nach außen hin ein Zeichen zu setzen, welchen Stellenwert die Transparenz der Berichterstattung im Unternehmen hat, befolgt die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. seit dem 17. Dezember 2008 die Regeln des österreichischen Corporate Governance Kodex.
Österreichischer Corporate Governance Kodex und Stellung des BIG Konzerns in dessen System
Der österreichische Corporate Governance Kodex richtet sich in erster Linie an börsenotierte Aktiengesellschaften. Obwohl die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. sowie deren wesentliche Beteiligungen mit einer Ausnahme in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) strukturiert sind, erfolgt das Bekenntnis zum österreichischen Corporate Governance Kodex, zumal sich aufgrund einer Empfehlung des österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance auch nicht börsenotierte Unternehmen am Corporate Governance Kodex orientieren sollten, soweit die Regeln für sie anwendbar sind. In diesem Sinne wurde daher seitens der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates in Abstimmung mit der Generalversammlung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. der Beschluss zur Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex gefasst.
Nähere Informationen zum österreichischen Corporate Governance Kodex sowie dessen vollständiger Wortlaut können der Website www.corporate-governance.at entnommen werden.
Regelungen des österreichischen Corporate Governance Kodex, Begründungen zu Abweichungen
Der Kodex besteht aus drei Regelungskategorien, und zwar
- Legal Requirement (L-Regeln): diese beruhen auf zwingenden österreichischen Rechtsvorschriften und sind somit jedenfalls zu erfüllen. Für nicht börsenotierte Aktiengesellschaften (bzw. andere Unternehmen) sind diese L-Regeln jedoch als C-Regeln zu interpretieren.
- Comply or Explain (C-Regeln): diese betreffen Regelungen des Kodex, die nicht zwingend einzuhalten sind, wobei das Unternehmen jedoch eine öffentliche Begründung für die Abweichung von diesen Regelungen vorzunehmen hat.
- Recommendation (R-Regeln): diese haben lediglich Empfehlungscharakter, wobei Abweichungen hiervon weder offenzulegen noch zu begründen sind.
Sämtliche Abweichungen werden im Corporate Governance Bericht 2012 begründet.
Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem österreichischen Corporate Governance Kodex
Aktionärs-/Gesellschafterstruktur
Gemäß den Bestimmungen des Bundesimmobiliengesetzes ist die Republik Österreich alleinige Gesellschafterin der Bundesimmobilien-
gesellschaft m.b.H. Die Gesellschafterrechte werden hierbei vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wahrgenommen.
Firmenbuchauszug Stand 7. Februar 2012
Gesellschaftsvertrag Stand 14. November 2008
Evaluierung der Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex
Die Einhaltung der C- Regeln des Corporate Governance Kodex wurde im Zuge einer Evaluierung von der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP überprüft. Die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP hat als Ergebnis der Evaluierung den nachstehenden Bericht abgegeben.
Evaluierungsbericht zum Corporate Governance Kodex
Kontakt
Mag. Martin Hübner
Leiter
Unternehmens- & Beteiligungsrecht
T +43 5 0244-1588
Mag. Ernst Eichinger, MBA
Leiter Konzernkommunikation
T +43 5 0244-1350
ernst.eichinger@big.at

