Barrierefreiheit
Inoffiziellen Zahlen zufolge lebt fast ein Fünftel der Menschen in Österreich mit einer Beeinträchtigung. Demgemäß fordert das Behindertengleichstellungsgesetz die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude bis spätestens 2020. In erster Linie richtet sich das Gesetz nicht an die Vermieter, sondern an den Mieter beziehungsweise Nutzer. Denn sinngemäß lautet die Vorgabe des Gesetzgebers: „Alle Informationen oder Leistungen müssen ohne fremde Hilfe erreichbar sein“. Bauliche Veränderungen sind also nicht explizit erwähnt.
Nichts desto trotz sieht die BIG es als ethische Pflicht, ihren Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben zu leisten. Das selbst definierte Ziel lautet, bis 2020 den barrierefreien Zugang für alle im BIG- Eigentum stehenden Häuser herzustellen. Derzeit sind rund ein Drittel der Objekte barrierefrei erreichbar. Insgesamt werden diese Maßnahmen im Bestand rund 20 Millionen Euro kosten.
Bei Neubauten und im Zuge von Generalsanierungen ist Barrierefreiheit Standard.

